1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Fiperly (im Folgenden „Vermittler“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) im Rahmen der Personalvermittlung abgeschlossen werden.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermittler hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Vermittler verpflichtet sich, für den Kunden geeignete Bewerber für eine offene Stelle zu finden und diese an den Kunden zu vermitteln. Die Personalvermittlung erfolgt nach den Vorgaben des Kunden, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an die gesuchte Position und die Qualifikationen der Bewerber.
2.2 Der Vermittler ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zu präsentieren oder eine Vermittlung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu garantieren.
2.3 Der Vermittler darf Unterauftragnehmer (z. B. andere Personalvermittler oder Personalberater) beauftragen, um die Leistung zu erbringen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages verantwortlich.
3. Leistungen des Vermittlers
3.1 Die Leistungen des Vermittlers umfassen:
3.2 Der Vermittler ist berechtigt, die Auswahlkriterien für die Kandidaten sowie die Art der Dienstleistung nach eigenem Ermessen zu gestalten.
4. Vertragsschluss und Zustandekommen des Auftrags
4.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Vermittlers (z.B. durch Auftragsbestätigung oder mündliche Vereinbarung) annimmt.
4.2 Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt durch Unterzeichnung eines Auftrags oder durch eine schriftliche Bestätigung des Auftrags. Der Vermittler ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Anfrage des Kunden anzunehmen.
5. Vergütung
5.1 Der Kunde zahlt dem Vermittler eine Vermittlungsgebühr, die sich nach der Höhe des Jahresgehalts des vermittelten Bewerbers richtet. Der Prozentsatz der Gebühr beträgt 29 % des Bruttojahresgehalts des Kandidaten, das mit diesem nach erfolgreicher Vermittlung vereinbart wird.
5.2 Die Vermittlungsgebühr ist fällig, sobald der vermittelnde Bewerber zu seinen ersten Arbeitstag antritt und wird innerhalb von 14 Tagen fällig.
5.3 Bei einer Direktvermittlung auf Honorarbasis kann eine Anzahlung auf die Vermittlungsgebühr vereinbart werden, die dann vom Gesamtbetrag abgezogen wird.
5.4. Die Vermittlungsgebühr wird wie folgt fällig:
- 80 % der Rechnungssumme sind mit Arbeitsantritt des vermittelten Mitarbeiters zu zahlen.
- 20 % der Rechnungssumme sind nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Probezeit zu zahlen, sofern der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis erfolgreich fortsetzt.
5.4 Die vertraglich vereinbarte Probezeit beträgt 6 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Haftung
6.1 Der Vermittler haftet nicht für die Eignung oder die Leistung der vermittelten Kandidaten. Der Vermittler übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden, die durch die Tätigkeit des vermittelten Mitarbeiters entstehen.
6.2 Die Haftung des Vermittlers für etwaige Schäden ist auf den Auftragswert begrenzt, es sei denn, der Vermittler handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
6.3 Der Kunde ist für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem vermittelten Kandidaten verantwortlich.
7. Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit der Personalvermittlung ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
7.2 Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
8. Ersatzansprüche bei Nichtbeachtung der AGB
8.1 Der Vermittler ist berechtigt, eine Vertragsstrafe zu fordern, wenn der Kunde die AGB in einer Weise verletzt, die den Vermittlungsprozess stört oder die beiderseitigen Interessen gefährdet.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Der Vertrag über die Personalvermittlung kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden.
9.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.
9.3 Die Kündigung des Auftrags durch den Kunden entbindet ihn nicht von der Zahlung der Vermittlungsgebühr, wenn der Arbeitsvertrag mit dem vermittelten Bewerber innerhalb der vereinbarten Frist zustande kommt.
10. Datenschutz
10.1 Der Vermittler verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Personalvermittlung verarbeitet werden, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere der DSGVO) zu schützen.
10.2 Der Kunde stimmt zu, dass der Vermittler personenbezogene Daten des Kunden und der Bewerber zur Durchführung der Personalvermittlung speichern und verarbeiten darf.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Vermittlers, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand Januar 2025
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